Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingung Verkauf Eventservice 7gebirgszelte GmbH & Co. KG (AGB) – Verkauf

  • 1 | Geltung

Es gelten die nachstehenden Bedingungen. Etwaige, mit Mitarbeitern des Verkäufers vereinbarte Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer wirksam. Alle abgegebenen Angebote sind unverbindlich und gelten nicht als Reservierung. Eine Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderfällen bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

  • 2 | Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Es gilt der jeweilig angegebene Liefer- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lager (Troisdorf, GER). Transportkosten wie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten sind nicht im Preis inkludiert. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, keinen Zoll, keine Gebühren und keine weiteren öffentlichen Abgaben.

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster oder ähnliche Vorarbeiten, welche vom Auftraggeber veranlasst worden sind, werden vom Kunden getragen.

Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart, mit 100% per Vorkasse sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen. Leistet der Auftraggeber nicht, so wird für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 € erhoben. Der Verzugszins beträgt, wenn ein Verbraucher beteiligt ist 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen 8 % über dem Basiszinssatz und ist ab dem Tage der Fälligkeit zu entrichten.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wir behalten uns vor, unsere Lieferung von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Der Auftraggeber stimmt der Übermittlung seiner Daten an unser Partnerunternehmen zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers zu.

Der Auftraggeber darf gegen den Verkäufer gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

  • 3 | Lieferung und Lieferzeiten

Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten lediglich als ungefähre Maßgabe – es sei denn, es handelt sich um einen fix vereinbartes Liefer-/ Leistungsdatum. Entsprechende im Angebot angegebene Lieferzeiten beziehen sich auf den Zeitraum nach Freigabe – Bei Verzug durch den Auftraggeber, etwa durch Verzögerung bei der Zahlung, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend nach hinten.

Im Falle von Unmöglichkeit der Lieferung oder der Lieferverzögerung entfällt eine Haftung durch den Verkäufer, sofern diese durch Höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.Sofern dem Verkäufer solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen oder die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zumutbar ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

Wir sind dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn

– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

– dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.

Soweit wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten bzw. soweit uns eine Lieferung oder Leistung unmöglich wird, so begrenzt sich unsere Haftung auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 4 | Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Sitz des Verkäufers (Butterweg 9, 53639 Königswinter).

Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtmäßigen Ermessen.

Die Gefahr geht in diesem Moment über, indem der Verladevorgang durch den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung berechtigte dritte Personen beginnt, über. Ebensolches gilt für Streckengeschäfte von Lieferanten des Verkäufers. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir das dem Auftraggeber angezeigt haben.

Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, geht die Kaufsache als abgenommen, wenn

– die Lieferung abgeschlossen ist,

– wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben,

– seit der Lieferung 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung sechs Werktage vergangen sind und

– der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

  • 5 | Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. ab einer erforderlichen Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach der Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach der Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

Auf das Verlangen der Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an ihn zurückzusenden. Der Verkäufer vergütet bei berechtigter Mängelrüge die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer innerhalb angemessener Frist berechtigt oder verpflichtet, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 7. bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, beispielsweise Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder die Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder – beispielsweise aufgrund einer Insolvenz- aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns gehemmt.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

  • 6 | Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Waren im Eigentum des Verkäufers.

Der Auftraggeber ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange sie uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug sind. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Auftraggeber unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Kunden zurückzunehmen. Der Auftraggeber tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

  • 7 | Schadenersatz wegen Verschuldens

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafte oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7 eingeschränkt.

Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstand sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstand typischerweise zu erwarten sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Lieferumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Die Einschränkungen dieser Z. 8. gelten nicht, soweit wir wegen vorsätzlichen Verhaltens haften, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 8 | Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

  • Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
  • Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
    • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
    • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
    • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
    • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
  • 9 | Rechtewahl & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei Auftraggebern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über andere Verträge wird 53639 Königswinter als Gerichtsstand vereinbart.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.